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Wissensdatenbank

Symptome / Entzugserscheinungen bei Mediensucht - Spielesucht - Handysucht

Wenn die Medienzeit bei Personen mit Computerspiele - Handysucht plötzlich reduziert wird, können verschiedene körperliche, psychische und soziale Symptome auftreten. Diese Reaktion ähnelt einem Entzug, da exzessives Gaming nach ICD-11 als Verhaltenssucht klassifiziert wird.


Psychische Symptome

Reizbarkeit und Aggression
– häufiges Symptom, wenn der Zugang zu Spielen plötzlich endet
– kann sich verbal oder physisch äußern

Depression oder Niedergeschlagenheit
– Traurigkeit, Antriebslosigkeit, Gefühl von Sinnlosigkeit

Angst und Unruhe
– z. B. Angst, etwas zu verpassen („FOMO“), soziale Ängste, innere Unruhe

Langeweile, innere Leere
– andere Aktivitäten erscheinen „sinnlos“ oder „langweilig“

Wutausbrüche / Kontrollverlust
– v. a. wenn Frustration nicht reguliert werden kann

 

Körperliche Symptome

Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit
– als Ausdruck psychischer Belastung (psychosomatisch)

Schlafstörungen
– Ein- und Durchschlafprobleme, intensive Träume vom Spiel

Appetitveränderungen
– v. a. Appetitlosigkeit oder Stressessen

 

Soziale Symptome

Rückzug
– keine Lust auf soziale Kontakte, Freunde oder Familie

Konflikte mit Bezugspersonen
– z. B. Eltern als „Feindbild“, Eskalationen im Alltag

Widerstand gegen Alternativen
– Ablehnung anderer Freizeitangebote (z. B. Sport, Hobbys)

 

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⚠ Wichtig zu wissen

Ein plötzlicher Entzug ohne begleitende Unterstützung kann die Symptome verstärken und zu einer Verschlechterung der Beziehung führen.

Die psychologische Erklärung: Das Belohnungssystem im Gehirn ist an die schnelle Dopaminausschüttung durch das Spiel gewöhnt – fällt das weg, entsteht ein „Belohnungsdefizit“, das Frust erzeugt.

 

Was stattdessen hilfreich ist

Schrittweise Reduktion der Spielzeit statt plötzlicher Entzug

Verständnisvolle Kommunikation über Gründe & Alternativen

Erarbeitung neuer Routinen (z. B. Sport, Natur, Hobbies)

Verhaltenstherapeutische Begleitung, ggf. Familientherapie

Klare Regeln mit Partizipation des Kindes
– z. B. Mediennutzungsvertrag gemeinsam erstellen

 

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